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Know-how rund um das Elterngeld

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Beatrice

16. Okt. 2020


Sobald wir Eltern werden, beschäftigen uns viele Fragen. Eine wichtige Frage ist häufig auch: „Wie finanzieren wir unser Familienleben?"

Gerade am Anfang spielen die finanziellen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle, wenn wir das Baby betreuen und vom Job pausieren müssen.

Elternzeit

Die Regelungen bei der Elternzeit bieten Angestellten tolle Möglichkeiten, um Job und Kind miteinander zu verbinden. Und das Beste ist, dass die Elternzeit für BEIDE Elternteile greift!

Vielen Eltern ist gar nicht bewusst, dass beide Elternteile Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit haben. Das sind 36 Monate pro Elternteil!

Da die Elternzeit in verschiedenen Zeitabschnitten bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden kann, könnt ihr demnach bei einer geschickten Aufteilung die Vorteile der Elternzeit über einen sehr langen Zeitraum nutzen.

Während der Elternzeit genießt ihr zudem einen Sonderkündigungsschutz, d.h. euer Arbeitsvertrag darf während der Elternzeit nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen nach behördlicher Genehmigung rechtswirksam.

Sobald euer Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat, gibt es sogar einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Somit könnt ihr bis zu maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sollte dies bei eurem Arbeitgeber nicht möglich sein, dürft ihr während der Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten oder euch selbständig machen. Hierfür muss euer Arbeitgeber allerdings zustimmen.

Meine Empfehlung ist, sich die Elternzeit IMMER schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Mündlich getroffene Absprachen vor der Elternzeit können sehr schnell vergessen werden. Auch ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vor der Elternzeit sinnvoll.

Elterngeld

Glücklicherweise gibt es in Deutschland mit dem Elterngeld staatliche Unterstützung, die es Eltern ermöglicht, für die Betreuung und Erziehung ihres Babys eine zeitlang vom Job zu pausieren und dabei einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Wie hoch dieser Ausgleich ist, hängt immer vom Einkommen vor Geburt des Babys ab und, ob ihr während des Elterngeldbezuges Einkünfte erzielt habt. In den meisten Fällen liegt das Elterngeld zwischen 65% und 67 % des durchschnittlichen Nettogehaltes vor Geburt.

Elterngeld Plus

Mit der Elterngeld-Reform im Jahr 2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Damit könnt ihr euren Elterngeldbezug sowohl verlängern, als auch mit einer Teilzeit-Tätigkeit kombinieren, und das idealerweise ohne eine Kürzung beim Elterngeld zu haben.

Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Partnerschaftsbonus-Monate geschaffen. Das sind 4 Monate zusätzliches ElterngeldPlus. Die gibt es aber nur, wenn ihr und euer/eure Partner/in parallel für 4 Monate am Stück zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeitet.

Da die Möglichkeiten und Regelungen beim Elterngeld recht komplex sind und stark von eurer individuellen Situation und die von eurem/eurer Partner/in abhängen, ist eine Beratung sehr sinnvoll. Somit stellt ihr sicher, dass ihr kein Elterngeld verschenkt oder Möglichkeiten zur Optimierung übersieht.

Wenn ihr neben eurem Angestellten-Gehalt noch weitere Einkünfte, z. B. aus einer Freiberuflichkeit oder einem Gewerbebetrieb bzw. einer Photovoltaikanlage oder Land- und Forstwirtschaft habt, wird es richtig kompliziert. Dann gibt es noch weitere Besonderheiten zu beachten, damit ihr im Nachhinein kein Elterngeld zurückzahlen müsst.

Corona-Sonderregelungen für das Elterngeld

In diesem Jahr hat Corona uns alle auf den verschiedensten Ebenen erwischt. Die Pandemie hat zur Folge, dass viele Eltern die Voraussetzungen für das Elterngeld nicht mehr einhalten können, weil sie z.B. in systemrelevanten Berufen arbeiten und dringend an ihrem Arbeitsplatz benötigt werden. Andere Eltern sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und erhalten dadurch geringere Einnahmen als üblich.

Inzwischen gibt es gute Lösungen für Eltern, die bereits im Elterngeldbezug sind oder beantragt haben sowie für werdende Eltern mit Einkommensverlusten durch die Covid-19-Pandemie.

Beispielsweise ist es für Eltern in systemrelevanten Berufen möglich, ihre Elterngeldmonate, die sie zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 nicht nehmen können, auf einen späteren Zeitraum zu verschieben, und zwar bis spätestens Juni 2021.

Eltern, die ihre Partnerschaftsbonus-Monate bereits beantragt haben und die Voraussetzungen für diese Extra-Monate aufgrund der Pandemie nicht mehr einhalten können, bekommen den Partnerschaftsbonus dennoch ausbezahlt. In diesem Fall gelten die Angaben, die im vorläufigen Bescheid bewilligt wurden.

Auch für werdende Eltern, die in ihrem relevanten Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes Monate mit Kurzarbeitergeld-Bezug haben, werden durch die neuen Regelungen unterstützt. Monate mit geringerem Einkommen können von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Diese Monate werden übersprungen und stattdessen wird das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt.

Wenn ihr eure Elternzeit und euren Elterngeldbezug optimal auf euch und eure/n Partner/in abstimmen möchtet, meldet euch gerne bei mir. Gemeinsam besprechen wir, welche Möglichkeiten für euch Sinn machen und welche Stellschrauben ihr bereits vor der Geburt anpassen könnt, um für euch die beste Lösung zu erzielen.